Allgemeine Geschäftsbedingungen SattelService

 

Sport Sklepik, Inh. Sabrina Sklepik, Lichtenbergerstrasse 11, 55767 Gimbweiler

§ 1 Vertragspartner

Auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingen (AGB) kommt zwischen dem Kunden und Sport Sklepik, Sabrina Sklepik, nachfolgend Anbieter genannt, der Vertrag zustande.

§ 2 Servicegebühren / Zahlungsbedingungen

Die Preise für Dienstleistungen und Anfahrtskosten (Servicepauschale) richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste und sind in EURO vor Ort in BAR zu entrichten.

Bei Auslieferung oder Versand von Waren sind die Anfahrtskosten/Versandkosten vom Kunden zu tragen.

Bei mehreren Kunden/Pferden an einem Stall, werden die Anfahrtskosten durch die Anzahl der Personen geteilt. Beratungskosten/Sattelanprobe/Sattelanpassung werden pro Pferd fällig.

Können Anpassungen nicht direkt vor Ort ausgeführt werden, fällt eine weitere Anfahrt oder die Versandkosten an.

Nachkontrollen und Überprüfungen sind grundsätzlich kostenpflichtig.

Termine müssen mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, ausschließlich telefonisch oder per email. Bei Nichtabsagen wird die komplette Gebühr des Termins fällig

§ 3 Bestellung

Bestellungen können schriftlich per Brief oder Email erfolgen.

Mit der Bestellung, welcher ein schriftliches Angebot vorausgeht, akzeptiert der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Bei Bestellung eines Sattels wird eine Anzahlung in Höhe von 70 % des Gesamtkaufpreises in Euro fällig. Die Anzahlung wird bei Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer nicht zurück erstattet. Die Anzahlung ist in Bar oder per Überweisung im Voraus zu zahlen. Die Bestellung des Sattels ( und ggf. des Zubehörs) erfolgt erst nach vollständigem Eingang der Anzahlung. Der restliche Betrag ist bei Auslieferung der Ware in Bar oder vorab per Überweisung zu begleichen

§ 4 Lieferfristen/Übergabe

(1) Lieferfristen werden nach bestem Ermessen angegeben, sind aber nicht verbindlich.

(2) Unvorhersehbare schwerwiegende Betriebsstörungen oder Höhere Gewalt verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Über den Eintritt einer solchen Verzögerung wird der Auftraggeber unverzüglich unterrichtet.

§ 5 Lieferbedingungen, Preise, Versandkosten

(1) Versandkosten

Die Versandkosten sind vom Käufer zu tragen.

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätentens mit der Übergabe auf den Käufer über.

(2) Rücksendung

Widerruf-Rücksendungen sind immer vom Kunden zu tragen.

§ 6 Sonderpreise:

Werden Sonderpreise gewährt, gilt dies nur einmalig. Es besteht kein Anspruch auf erneute Gewährung des Sonderpreises/Sonderleistung.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die Ware im Eigentum des Anbieters.

§ 8 Widerrufs- und Rückgaberecht

Dem Kunden wird kein Widerrufs- und Rückgaberecht eingeräumt, sofern es sich nicht um ein Fernabsatzgeschäft handelt.

Für Sonderanfertigungen nach eigenen Wünschen, oder Waren die für den Kunden hergestellt werden besteht kein Rückgaberecht..

Bei evtl. Rücknahme aus Kulanz wird eine Nutzungsgebühr von 20% bei weniger als 6 Monate Nutzungdauer, 40% > 6 Monate Nutzungsdauer vom Kaufpreis abgezogen.

§ 9 Verjährung der Gewährleistungsansprüche

(1) Für neu hergestellte Waren, die beim Auftragnehmer erworben werden, gilt eine Gewährleistung von 1 Jahr, bei Rechtsgeschäften an denen ein Verbraucher beteiligt ist, beträgt die Gewährleistung 2 Jahre.

(2) Für den Erwerb von gebrauchten Waren, auch Vorführartikel, gilt generell eine Gewährleistung von 1 Jahr.

(3) Die Frist beginnt mit der Übergabe der Ware.

(4) Ausgeschlossen hiervon sind Verschleißteile sowie Mängel, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder mangelnde Sorgfalt entstanden sind.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zum vollständigen Eingang der vereinbarten Vergütung im Eigentum des Auftragnehmers. Bei Zahlungsverzug des Kunden und auch bei ansonsten vertragswidrigem Verhalten ist der Auftragnehmer berechtigt,

die gelieferte Ware heraus zu verlangen. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet.

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder infolge Änderung der Gesetzeslage oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden oder weist dieser Vertrag Lücken auf, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die übri­gen Bestimmungen dieses Vertrages davon unberührt und gültig bleiben. Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt und von der anzunehmen ist, dass die Parteien sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit gekannt oder vorhergesehen hätten. Entsprechendes gilt, falls dieser Vertrag eine Lücke enthalten sollte.

Besondere AGB´s/Informationen zur Sattelanpassung/Sattelkauf

Die Passgenauigkeit eines Sattels kann sich, bedingt durch z.B. Krankheit, Änderung des Trainingszustandes, Umstellung von Futter oder Haltungsform oder –Ort, sowie altersgemäße Veränderung wie z.B. Wachstum oder Wechsel der Jahreszeit und dadurch verbundene Entwicklung des Pferdekörpers verändern.

Auch die Nutzung durch andere Reiter oder auf anderen Pferden kann zu Änderung der Passform führen. Kostenpflichtige Änderungen können somit im Laufe der Zeit notwendig werden.

Ebenfalls kann nach diversen Änderungen an einem Sattel die technische Verstellbarkeit ausgereizt sein und zu einer Umorientierung im Bereich Sattel führen. Die Passgenauigkeit kann nur für den Tag des Termins der Aufmessung/Anprobe festgestellt werden. Eine Passformgarantie wird nicht gegeben!

Einer Reklamation danach wird ausdrücklich widersprochen. Sollte eine Satteländerung auf Anraten und Anweisung Dritter erfolgen (z.B.: Änderungswunsch der Sattellage angeregt durch z.B. die Reitlehrerin / den Reitlehrer, Pferdephysiotherapeuten, Tierheilpraktiker), wird die Passgenauigkeit bereits zum Zeitpunkt des Termins ausgeschlossen, etwaige Passformreklamationen sind an den Anweisenden zu richten. Wenn Sie Bedenken bezüglich der korrekten Passform haben oder Sie bereits wissen, dass Ihr Pferd sich schnell verändern wird, sprechen Sie dies bitte VOR dem Sattelkauf an, damit ich dies berücksichtigen kann. Leider kann keine Gewährleistung dafür übernommen, dass der Sattel auch in der Folgezeit weiterhin perfekt passt, da etwaige Mängel in der Passform auch aus fehlerhaftem Satteln, Krankheiten des Pferdes, schiefem Reitersitz etc. erfolgen können.

Sättel mit polsterbaren Kissen sollten in regelmäßigen Abständen, wir empfehlen einmal im Jahr, kontrolliert werden.

Flexible/baumlose Sättel müssen erst „Eingeritten“ werden (der Hersteller spricht von ca. 20-30mal Reiten).

Daher ist es bei manchen Sattelmodellen auch normal, dass man am Anfang etwas hoch sitzt. Die Polsterung setzt sich mit der Zeit. Bei Reitern mit geringerem Gewicht, kann dieses auch länger dauern.

Sättel mit Lederbaum und baumlose Sättel können sich durch ein asymmetrisches Pferd oder Reiter verformen nach einiger Zeit verformen. Dies ist kein Mangel, die Flexibilität ist durch den Hersteller gewollt.

Der Reiter/Besitzer trägt die Sorge dafür, dass sein Pferd sich in einem anatomisch guten, reitbaren (tragfähigen) Trainings-/Gesundheitszustand befindet.

Wenn Sie das Gefühl haben, das der Sattel nicht mehr passt (weil sich das Pferd z.B. nach einer Erkrankung muskulär verändert hat), kontaktieren Sie uns bitte. Bitte reiten Sie nicht mit einem unpassenden Sattel.

Wir stehe Ihnen auch nach dem Kauf für die (Neu-) Anpassung des Sattels zur Verfügung.

Bei manchen Sattelmarken empfehlen/bieten wir spezielle Sattelunterlagen, die zur korrekten Anpassung benötigt werden. Eine Anpassbarkeit mit nicht geeignetem Zubehör kann nicht gewährleistet werden. Reklamationen bzgl. der Sattellage / Anpassung werden diesbzgl. ausdrücklich widersprochen.

Sattel,-Zubehörbestellung

Sättel werden nicht zurückgenommen. Der Sattel (oder Testsattel) wird am Tag des Termines zur Probe geritten und getestet.

Die Bestellung/Verkauf eines Sattels erfolgt nach Aufmaß und/oder Anprobe. Eine Garantie für die Passform kann nur für den Tag der Anprobe gegeben werden.